
Das für den evtl. Vollstreckungszugriff von Gläubiger n zur Verfügung stehende haftende Kapital der Unternehmung bzw. ihrer Gesellschafter ; in erster Linie Eigenkapital , daneben ggf. nachrangiges Haftungskapital . Bestimmt sich bei Banken grunds. nach der Rechtsform : bei Personengesellschaftern haften die Komplementär e voll auch persön...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/haftungs-haftkapital/haftungs-haft
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